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   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2000 - 20 A 1423/99   

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https://dejure.org/2000,18425
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2000 - 20 A 1423/99 (https://dejure.org/2000,18425)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.08.2000 - 20 A 1423/99 (https://dejure.org/2000,18425)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. August 2000 - 20 A 1423/99 (https://dejure.org/2000,18425)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 16 K 3243/95
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2000 - 20 A 1423/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 78.85

    Kostentragungspflicht - Post - Schutz von Fernmeldekabeln - Behelfsfahrbahn -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2000 - 20 A 1423/99
    Dies entspricht der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1987 - 7 C 78.85 - (BVerwGE 77, 276, 281) behandelten und aus § 6 TWG ausgeklammerten Situation, dass Maßnahmen an der Fernmeldelinie "wegen einer Veränderung des Verkehrsweges erforderlich geworden sind, deren Ursache aber der Bau einer besonderen Anlage... ist"; im Beschluss vom 10. April 1990 - 7 B 184.89 - ist für die Anwendung des § 6 TWG ausdrücklich hervorgehoben, dass der Straßenausbau die Fernmeldeleitung unberührt ließ und durch diese nicht behindert wurde, dass erst die Verlegung eines Industriegleises neben die Fahrbahn zur Kollision führte.
  • BVerwG, 10.04.1990 - 7 B 184.89

    Kostentragungspflicht bei Verlegung einer Fernmeldelinie infolge Verlegung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2000 - 20 A 1423/99
    Dies entspricht der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1987 - 7 C 78.85 - (BVerwGE 77, 276, 281) behandelten und aus § 6 TWG ausgeklammerten Situation, dass Maßnahmen an der Fernmeldelinie "wegen einer Veränderung des Verkehrsweges erforderlich geworden sind, deren Ursache aber der Bau einer besonderen Anlage... ist"; im Beschluss vom 10. April 1990 - 7 B 184.89 - ist für die Anwendung des § 6 TWG ausdrücklich hervorgehoben, dass der Straßenausbau die Fernmeldeleitung unberührt ließ und durch diese nicht behindert wurde, dass erst die Verlegung eines Industriegleises neben die Fahrbahn zur Kollision führte.
  • BVerwG, 07.11.1975 - VII C 25.73

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Streitigkeiten über die Verpflichtung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2000 - 20 A 1423/99
    Im Urteil vom 7. November 1975 - 7 C 25.73 - wird für unverhältnismäßig hohe Kosten verlangt, dass die Kosten einer gewöhnlichen oder normalen Verlegung "erheblich" überschritten werden.
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